Arbeitssicherheit für Kleinbetriebe – persönlich & vor Ort in NRW

Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern.

Frau in Arbeitskleidung

Als Inhaber eines kleinen Betriebs haben Sie genug zu tun: Kunden, Termine, Mitarbeiter, Aufträge. Für komplizierte Vorschriften und Arbeitsschutz-Dokumentation bleibt im Alltag oft keine Zeit. Arbeitsschutz und DGUV-Vorschriften klingen oft nach trockener Bürokratie.

Doch die gesetzliche Grundbetreuung ist Pflicht – und genau hier kommen wir ins Spiel. Unsere Aufgabe ist es, das für Sie so einfach wie möglich zu machen. Wir machen Arbeitssicherheit so einfach wie möglich, dass Sie gesetzlich auf der sicheren Seite und Sie sich auf Ihre Kunden konzentrieren können.

Genau darum empfingen viele Kleinbetriebe empfinden den Arbeitsschutz als:

  • unübersichtlich

  • zeitaufwendig

  • schwer verständlich

Sie kümmern sich um Ihren Betrieb – wir kümmern uns um den Arbeitsschutz.
Gemeinsam mit SICHERHEIT zum Erfolg!

Rundum Sorglos Paket für Betriebe bis 20 Beschäftige:

  • Beratung und Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2

  • Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gegenüber den Behörden

  • Erstellung und Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems – DokuAS 20

  • Cloud Zugang zum Arbeitsschutzmanagementsystems – DokuAS 20

  • Schaffung einer Arbeitssicherheitsorganisation

  • Erstellung und Pflege der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG)

  • Erstellung und Pflege der erforderlichen Betriebsanweisungen

  • Erstellung und Pflege aller erforderlichen Unterweisungsunterlagen

  • Durchführung der jährlichen Mitarbeiterunterweisungen, inklusive Dokumentation

  • Durchführung einer protokollierten Betriebsbegehung

  • Benennung eines Betriebsarztes (Betreuungsleistung optional möglich)

  • Planung und Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)

  • Erstellung eines jährlichen Leistungsnachweises für die Berufsgenossenschaft

  • Ein Vor-Ort-Betreuungstermin pro Jahr

  • Übernahme und Unterstützung bei der Behördenkommunikation

  • Richtsichere Arbeitsschutzdokumentation

Unsere Leistung: die gesetzliche Grundbetreuung nach DGUV V2

Wir setzen genau das um, was Sie benötigen – nicht mehr und nicht weniger. Dabei achten wir darauf, dass alles für Sie verständlich, nachvollziehbar und praxisnah bleibt.

Unser Ziel ist Ihre Rechtssicherheit bei minimalem Eigenaufwand. Das übernehmen wir für Sie:

Gefährdungsbeurteilung

Wir erstellen für Ihren Betrieb eine vollständige Gefährdungsbeurteilung nach gesetzlichen Vorgaben. Dabei erfassen wir alle relevanten Tätigkeiten, bewerten mögliche Risiken und legen konkrete Maßnahmen fest, damit Sie rechtssicher aufgestellt sind.

Betriebsanweisungen

Sie erhalten klare und verständliche Betriebsanweisungen für Maschinen, Werkzeuge, Gefahrstoffe und Arbeitsabläufe – ohne unnötiges Fachchinesisch.

Mitarbeiter-Unterweisungen

Wir schulen Ihr Team, direkt vor Ort oder digital.

fester Ansprechpartner

Sie sprechen immer mit einem festen Experten, der Ihren Betrieb kennt – keine Hotline, kein ständiger Wechsel.

Warum B&K NRW-Arbeitsschutz für Kleinbetriebe?

  • Keine Anfahrtskosten: Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb, egal wo in NRW – ohne Zusatzkosten.

  • Pragmatische Lösungen statt Bürokratie: Wir kennen den Alltag im Handwerk und in kleinen Betrieben. Unsere Lösungen funktionieren in der Praxis – nicht nur auf dem Papier.

  • Digitale Dokumentation (DokuAS): Ihre Unterlagen werden sauber dokumentiert und zentral abgelegt. Bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Behörden haben Sie alles sofort verfügbar.

  • Rechtssicherheit ohne Mehraufwand: Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten, ohne sich selbst tief in Vorschriften einarbeiten zu müssen.

Begrüßung

Wir betreuen Ihr Unternehmen zuverlässig, praxisnah und transparent. Ihre Sicherheit und die Ihrer Beschäftigten stehen dabei im Mittelpunk. Dabei achten wir auf einfache, sofort umsetzbare Lösungen – ohne unnötige Formalitäten oder Verwaltungsaufwand.

Ihre Vorteile – Unser Versprechen

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmer und Führungskräfte in der sicherheitstechnischen Betreuung umfassend zu entlasten.
Unser Dienstleistungsversprechen basiert auf den folgenden Kernpunkten:

Entlastung durch Expertise

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen umfangreiche Qualifikationen und praktische Erfahrungen mit, um Ihre spezifischen betrieblichen Bedürfnisse zu verstehen und individuelle Lösungen zu entwickeln. So können Sie und Ihre Führungskräfte, sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Maßgeschneiderte Betreuung

Wir bieten Ihnen eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung, die auf die Gegebenheiten und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Wir analysieren Ihre Arbeitsumgebung, Gefährdungen und sorgen dafür, dass Sie gut aufgestellt sind – rechtssicher dokumentiert und vorbereitet für die behördlichen Anforderungen im Arbeitsschutz.

Umfassende Betreuung

Unsere Dienstleistung umfasst die gesamte Bandbreite der sicherheitstechnischen Betreuung – von der Gefährdungsbeurteilung, über Schulungen, bis hin zu regelmäßigen Sicherheitsbegehungen und der Erstellung von rechtssicheren Dokumentationen.

Verlässliche Partner an Ihrer Seite

Wir verstehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern als Ihr Partner in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Durch eine offene und transparente Kommunikation halten wir Sie jederzeit über aktuelle Entwicklungen, Vorschriften und Maßnahmen auf dem Laufenden.

Schnelle Reaktionszeiten

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere Fachkräfte sind gut erreichbar und bieten schnelle Unterstützung, wenn Sie sie benötigen.

Langfristige Partnerschaft

Unser Ziel ist es, eine vertrauensvolle und langfristige Partnerschaft mit Ihnen aufzubauen. Gemeinsam schaffen wir ein sicheres Arbeitsumfeld, in der Produktivität und Wohlbefinden Hand in Hand gehen.

Welches Betreuungsmodell passt zu Ihnen?

Bis zu einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern haben Sie oft die Wahl: Möchten Sie die Arbeitssicherheit komplett abgeben (Regelbetreuung) oder als Unternehmer selbst die Fäden in der Hand halten und uns nur punktuell dazu holen (Unternehmermodell)? Wir beraten Sie ehrlich, welcher Weg für Ihren Betrieb der kosteneffizienteste ist.

Häufige Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung von Klein- und Handwerksbetrieben

Durch eine sicherheitstechnische Betreuung wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Betriebssicherheit wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllt werden – etwa durch Mitarbeiterschulungen, regelmäßige Begehungen und Einrichtung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Sobald Sie den ersten Mitarbeiter (auch Azubis oder Minijobber) einstellen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet.

In der Grundbetreuung werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die Ziele und Maßnahmen zum Arbeitsschutz formulieren. In der Regelbetreuung werden betriebsspezifische Maßnahmen – wie etwa Schulungen, technische Umrüstungen oder Begehungen – umgesetzt.

Die Kosten einer externen Betreuung richten sich nach dem Aufwand, dem Umfang der gewünschten Leistungen und der Betriebsgröße (Mitarbeiterzahl). Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine detaillierte Kostenaufstellung im Rahmen des Angebots.

Nein. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und erstellen die notwendigen Dokumente für Sie.

Der vorgeschriebene Stundenaufwand pro Jahr hängt von der Art des Betriebes und der Anzahl der Beschäftigten ab, wobei in der Regel 20 % der aufgewendeten Arbeitsstunden auf den Betriebsarzt und 80 % auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit entfallen.

Wir berechnen keine Anfahrtskosten.

Wichtige Rechtsnormen für die Durchführung einer sicherheitstechnischen Betreuung sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie einschlägige Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/erklaerung-arbeitsschutz.html

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/dguv-vorschriften

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp