Sicherheitstechnische Betreuung für mittelständische Unternehmen in NRW

Strukturierter Arbeitsschutz für Unternehmen mit 21 bis 350 Mitarbeitenden.

DGUV Vorschrift 2 Kontrolle

Was früher „nebenbei“ lief, wird schnell unübersichtlich. Zwischen Produktionsdruck und Lieferterminen muss der Arbeitsschutz reibungslos funktionieren, ohne den Betrieb aufzuhalten.

Mit wachsender Unternehmensgröße steigt nicht nur die Mitarbeiterzahl, sondern auch die Komplexität im Arbeitsschutz.

  • mehrere Standorte

  • unterschiedliche Verantwortlichkeiten

  • steigende gesetzliche Anforderungen

  • mehr Abstimmungsbedarf zwischen Führungsebenen

Genau hier setzen wir an. Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere Organisation aufzubauen, die genau zu Ihren Prozessen passt. Sodass Ihr Arbeitsschutz strukturiert organisiert ist und Sie jederzeit den Überblick behalten.

In der sicherheitstechnische Betreuung inklusive

  • Beratung und Betreuung nach ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 2

  • Erstellung einer Ist-Analyse im Arbeitsschutz

  • Erstellung und Pflege eines Arbeitsschutzmanagementsystems – DokuAS 5.0

  • Cloud Zugang zum Arbeitsschutzmanagementsystems – DokuAS 5.0

  • Schaffung einer Arbeitssicherheitsorganisation

  • Erstellung und Pflege der erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen (ArbSchG)

  • Erstellung und Pflege der erforderlichen Betriebsanweisungen

  • Erstellung und Pflege aller erforderlichen Unterweisungsunterlagen

  • Durchführung der erforderlichen Jahresunterweisungen

  • Untersuchungen nach Unfallereignissen

  • Durchführung der erforderlichen protokollierten Begehungen im Betrieb

  • Planung und Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)

  • Bearbeitung der Gefahrstoffe auf Grundlage der GefStoffV

  • Betrachtung der eingesetzten Arbeitsmittel nach BetrSichV

  • Untersuchung der eingesetzten Arbeitsmittel (nach BetrSichV)

  • Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen

  • Erstellung und Pflege aller erforderlichen Dokumentationen

  • Visuelle Darstellungen der sicherheitstechnischen Kennzahlen

  • Übernahme und Unterstützung bei der Behördenkommunikation

  • Richtsichere Arbeitsschutzdokumentation

Unser Fokus: Struktur in den Arbeitsschutz bringen

Wir nehmen Ihnen die Koordination ab und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben lückenlos erfüllt sind. Das leisten wir für Ihren Betrieb:

Regelbetreuung & ASA-Sitzungen

Wir planen und leiten Ihre Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) und halten alle Fäden zusammen.

Gefährdungsbeurteilungen für die Produktion

Wir analysieren Maschinenparks, Arbeitsabläufe und Gefahrstoffe direkt am Arbeitsplatz.

Standortübergreifender Service

Egal ob Zentrale, Fertigungslager oder Außenlager – wir betreuen alle Standorte in NRW aus einer Hand.

Einsatzzeitenrechner Grundbetreuung

für die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mitarbeiter Uhr

Unternehmer kennen die Gesetzeslage

Haben Unternehmer Beschäftige sind sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu bestellen.

Es gibt zudem konkrete Vorgaben für die Berechnung der Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkraft (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und des  Betriebsarztes auf Basis des WZ-Kodes / Wirtschaftszweig-Kodes der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Ihre Vorteile – Unser Versprechen

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz GmbH & Co. KG haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Unternehmer und Führungskräfte in der sicherheitstechnischen Betreuung umfassend zu entlasten.
Unser Dienstleistungsversprechen basiert auf den folgenden Kernpunkten:

Entlastung durch Expertise

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen umfangreiche Qualifikationen und praktische Erfahrungen mit, um Ihre spezifischen betrieblichen Bedürfnisse zu verstehen und individuelle Lösungen zu entwickeln. So können Sie und Ihre Führungskräfte, sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Maßgeschneiderte Betreuung

Wir bieten Ihnen eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung, die auf die Gegebenheiten und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Wir analysieren Ihre Arbeitsumgebung, Gefährdungen und sorgen dafür, dass Sie gut aufgestellt sind – rechtssicher dokumentiert und vorbereitet für die behördlichen Anforderungen im Arbeitsschutz.

Umfassende Betreuung

Unsere Dienstleistung umfasst die gesamte Bandbreite der sicherheitstechnischen Betreuung – von der Gefährdungsbeurteilung, über Schulungen, bis hin zu regelmäßigen Sicherheitsbegehungen und der Erstellung von rechtssicheren Dokumentationen.

Verlässliche Partner an Ihrer Seite

Wir verstehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern als Ihr Partner in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Durch eine offene und transparente Kommunikation halten wir Sie jederzeit über aktuelle Entwicklungen, Vorschriften und Maßnahmen auf dem Laufenden.

Schnelle Reaktionszeiten

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere Fachkräfte sind gut erreichbar und bieten schnelle Unterstützung, wenn Sie sie benötigen.

Langfristige Partnerschaft

Unser Ziel ist es, eine vertrauensvolle und langfristige Partnerschaft mit Ihnen aufzubauen. Gemeinsam schaffen wir ein sicheres Arbeitsumfeld, in der Produktivität und Wohlbefinden Hand in Hand gehen.

Wenn Arbeitsschutz zur Management-Aufgabe wird

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße reicht es nicht mehr aus, sich punktuell um Arbeitssicherheit zu kümmern.

Jetzt geht es um:

  • klare Zuständigkeiten im Unternehmen

  • funktionierende Abläufe

  • nachvollziehbare Dokumentation

  • rechtssichere Delegation von Pflichten

Ab einer Größe von 50 Mitarbeitern verändern sich auch die gesetzlichen Spielregeln nach DGUV Vorschrift 2. Die rein persönliche Kontrolle durch die Geschäftsführung stößt hier an ihre Grenzen. Jetzt sind klare Strukturen und delegierte Verantwortung gefragt, um die Haftungssicherheit zu gewährleisten.

Individuelle Grundbetreuung

Wir unterstützen Sie beim Aufbau dieser Organisation:

  • rechtssichere Delegation: Wir helfen Ihnen, Pflichten rechtssicher auf Abteilungsleiter und Meister zu übertragen.

  • Haftungsschutz für die Geschäftsführung: Durch lückenlose Dokumentation in unserem DokuAS-System minimieren wir Ihr persönliches Risiko bei Arbeitsunfällen oder Betriebsprüfungen.

  • Überwachung der Prüffristen: Wir behalten den Überblick über alle Termine – von der Maschinenprüfung bis zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Mitarbeiter-Unterweisungen: praxisnah statt trocken

In der Produktion zählt jede Minute. Deshalb gestalten wir Unterweisungen so, dass sie Ihre Mitarbeiter wirklich erreichen und den Betrieb so wenig wie möglich stören.

Vor-Ort-Unterweisungen

Direkt an der Maschine oder im Schulungsraum.

Spezielle Themen

Von der Staplerschein-Unterweisungen bis zum Umgang mit Gefahrstoffen oder Lärmschutz.

Dokumentation der Schulung

Rechtssicher für Ihre Unterlagen.

Warum Mittelständler auf B&K NRW-Arbeitsschutz setzen

  • Entlastung der Geschäftsführung und Führungskräfte: Wir übernehmen die fachliche Betreuung und koordinieren die Umsetzung damit werden Ihre internen Ressourcen spürbar entlastet.

  • Betriebsnahe Lösungen: Wir verstehen Produktionsabläufe. Unsere Maßnahmen sind so konzipiert, dass sie die Effizienz nicht bremsen, sondern durch weniger Ausfalltage fördern.

  • Fester Ansprechpartner: Sie haben einen Experten an Ihrer Seite, der Ihren Betrieb und Ihre Hallen kennt – keine wechselnden Berater.

  • Standortübergreifend in ganz NRW – ohne zusätzliche Anfahrtskosten: Auch bei regelmäßigen Begehungen an verschiedenen Standorten in NRW bleiben die Kosten kalkulierbar.

  • Digitale Dokumentation & Überblick (DokuAS): Damit haben Sie jederzeit Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, klare Übersicht über den aktuellen Stand und schnelle Vorbereitung auf Prüfungen oder Audits.

So bringen wir Struktur in Ihren Arbeitsschutz

Wir starten mit einer Analyse Ihrer aktuellen Situation und entwickeln daraus ein Betreuungskonzept, das zu Ihrem Unternehmen passt. Dabei achten wir darauf bestehende Strukturen sinnvoll zu nutzen, unnötigen Aufwand zu vermeiden und langfristig stabile Prozesse aufzubauen.

Ziel ist ein Arbeitsschutz, der im Alltag funktioniert – nicht nur auf dem Papier.

Häufige Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung für den Mittelstand

Durch eine sicherheitstechnische Betreuung wird sichergestellt, dass gesetzliche Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Betriebssicherheit wie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllt werden – etwa durch Mitarbeiterschulungen, regelmäßige Begehungen und Einrichtung einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

In der Grundbetreuung werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt, die Ziele und Maßnahmen zum Arbeitsschutz formulieren. In der Regelbetreuung werden betriebsspezifische Maßnahmen – wie etwa Schulungen, technische Umrüstungen oder Begehungen – umgesetzt.

Wir betreuen alle Ihre Standorte in NRW aus einer Hand. Sie erhalten ein einheitliches Arbeitsschutzmanagement-System (DokuAS), sodass Sie standortübergreifend immer den gleichen Sicherheitsstandard und eine zentrale Dokumentation haben.

Nein. Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden. Begehungen und Unterweisungen planen wir eng mit Ihrem Führungsteam ab, um den Betrieb nicht zu stören und Stillstandszeiten zu vermeiden.

Ab 20 Mitarbeitern ist der ASA (Arbeitsschutzausschuss) Pflicht. Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung, Moderation und Protokollierung der vierteljährlichen Sitzungen, damit diese effizient und lösungsorientiert ablaufen.

Die Kosten einer externen Betreuung richten sich nach dem Aufwand, dem Umfang der gewünschten Leistungen und der Betriebsgröße (Mitarbeiterzahl). Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine detaillierte Kostenaufstellung im Rahmen des Angebots.

Der vorgeschriebene Stundenaufwand pro Jahr hängt von der Art des Betriebes und der Anzahl der Beschäftigten ab, wobei in der Regel 20 % der aufgewendeten Arbeitsstunden auf den Betriebsarzt und 80 % auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit entfallen.

Wir berechnen keine Anfahrtskosten.

Wichtige Rechtsnormen für die Durchführung einer sicherheitstechnischen Betreuung sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie einschlägige Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsschutz/erklaerung-arbeitsschutz.html

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/dguv-vorschriften

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv–vorschrift_2/index.jsp