Wann sind Feuerlöscher Pflicht?

Wer ein Gewerbe betreibt, ist zur Anschaffung von Feuerlöschern verpflichtet. Gilt das auch für den Privathaushalt? B&K NRW-Arbeitsschutz in Hamm erklärt Ihnen, welche und wie viele Geräte wann sein müssen.

Die Arbeitsstättenverordnung listet für Gewerbe genau auf, welche und wie viele Feuerlöscher im Betrieb vorrätig sein müssen. Während beispielsweise an den meisten Arbeitsplätzen Geräte für die Brandklassen A und B ausreichen, müssen für mögliche speziellere Notfälle Löscher anderer Klassen (C, D, F) angeschafft werden. Die Menge der Geräte ist dabei abhängig von den arbeitsbedingten Gegebenheiten der Räumlichkeiten und der Größe des Betriebs, wo die Feuerlöscher zum Einsatz kommen.

Für private Haushalte gibt es ausdrücklich keine Verpflichtung, einen Feuerlöscher anzuschaffen. Das gilt auch für Mietshäuser. Ratsam ist es dagegen schon. Allerdings sollten Sie die Wartungsintervalle nicht vergessen. Gesetzlich vorgeschriebene Löscher müssen alle 2 Jahre geprüft werden, was sich auch für private Haushalte anbietet. Ein Feuerlöscher, der irgendwann einmal angeschaffter wurde und nun an der Wand hängt, verspricht vermeintliche Sicherheit - im Ernstfall lässt er Sie im Stich.

Vorsicht: Der Umgang mit Feuerlöschern, als auch die Brandfälle, in welchen er genutzt werden sollte, sind nicht selbsterklärend. Lassen Sie sich vom Fachmann beraten, welchen Feuerlöscher Sie brauchen und wie Sie ihn verwenden müssen.

Warum sind Feuerlöscher Pflicht?