Befähigte Person zur Prüfung Ihrer Anlagen und Betriebsmittel

Ein lückenloser Arbeitsschutz beginnt bei der Wahl der richtigen Experten: Nur eine offiziell befähigte Person zur Prüfung garantiert Ihnen die Einhaltung aller gesetzlichen Sicherheitsstandards nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

B&K NRW-Arbeitsschutz unterstützt Sie dabei, Ihrer Kontrollpflicht lückenlos nachzukommen – egal ob es um elektrische Anlagen, Leitern oder Regalsysteme geht. Wir kombinieren ingenieurtechnisches Know-how mit rechtssicherer Dokumentation, damit Sie im Ernstfall den Nachweis erbringen können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht durch die Auswahl hochqualifizierter Experten vollumfänglich nachgekommen sind.

Was ist eine befähigte Person zur Prüfung?

Der Begriff ist in der TRBS 1203 präzise definiert. Eine befähigte Person zur Prüfung ist jemand, der durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und seine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

Dabei ist wichtig zu verstehen: „Befähigte Person“ ist kein geschützter Titel, sondern ein Status, den man für ein spezifisches Fachgebiet besitzt. Eine Person kann für die Prüfung von Leitern befähigt sein, aber nicht für Krane. Die Fachkraft muss in der Lage sein, den sicheren Zustand des Arbeitsmittels objektiv zu beurteilen. Dabei geht es nicht nur um das bloße Ablesen von Messwerten. Es geht um die fachliche Beurteilung: Ist das Gerät unter den spezifischen Einsatzbedingungen im Betrieb sicher? Ein einfacher Sachkundiger oder eine Elektrofachkraft ohne spezifische Prüferfahrung erfüllt diese Anforderungen oft nicht.

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz setzen wir daher für jedes Fachgebiet spezialisierte Experten ein, die tief in der Materie der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben verwurzelt sind.

Das bietet B&K NRW-Arbeitsschutz bei den DGUV Vorschrift 3 Prüfungen

Prüfung von ortsveränderlichen Geräten

Prüfung von ortsfesten Anlagen

Prüfung von ortsfesten Maschinen

Prüfung von Schweißgeräten

Prüfung von Medizingeräten

Prüfung von E-Ladestationen

Wie werde ich befähigte Person? Die drei Säulen der Qualifikation

Um als befähigte Person zur Prüfung agieren zu dürfen, müssen laut TRBS 1203 und BetrSichV drei Anforderungen kumulativ erfüllt sein:

  • Berufsausbildung: Die Person muss ein einschlägiges Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben (z. B. Elektrotechnik). Dies legt das theoretische Fundament für die Beurteilung der elektrischen Sicherheit.
  • Berufserfahrung: Es reicht nicht aus, die Theorie zu kennen. Die Person muss nachweislich mehrere Jahre lang mit vergleichbaren Arbeitsmitteln gearbeitet haben und deren typische Mängelbilder aus der Praxis kennen.
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit: Dies ist oft der kritische Punkt. Wer vor zehn Jahren das letzte Mal geprüft hat, ist heute nicht mehr „befähigt“. Die Technik und die Normen (VDE-Bestimmungen) ändern sich rasant. Eine kontinuierliche Weiterbildung und die regelmäßige Durchführung von Prüfungen sind deshalb Pflicht.

Wer darf eine befähigte Person ausbilden?

Es gibt in Deutschland keine staatlich festgelegte Ausbildungsstelle für befähigte Personen. Die Qualifikation wird vielmehr durch eine Kombination aus fundierter Berufsausbildung, Praxiserfahrung und spezifischen Weiterbildungen erlangt. Externe Bildungsträger, Fachakademien oder spezialisierte Ingenieurbüros wie B&K NRW-Arbeitsschutz bieten entsprechende Seminare an, um das notwendige Fachwissen zu vermitteln. Wichtig ist: Der Ausbilder selbst muss über eine umfassende Kenntnisse in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den einschlägigen VDE-Normen verfügen, um die Teilnehmer auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben zu bringen.

Das Aufgabenspektrum: Welche Prüfungen führt die befähigte Person durch?

Die Einsatzbereiche sind vielfältig. Eine befähigte Person zur Prüfung ist überall dort gefragt, wo Arbeitsmittel durch Abnutzung oder äußere Einflüsse gefährlich werden können. Zu den Kernaufgaben gehören:

Ein strukturierter Prüfprozess umfasst dabei immer die Besichtigung, Funktionsprüfung und Messung sowie die Erstellung eines rechtssicheren Protokolls.

Wer bestellt eine befähigte Person?

Die formelle Bestellung einer befähigten Person liegt allein in der Verantwortung des Arbeitgebers bzw. des Unternehmers. Er trägt die Organisationsverantwortung und muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche Person für welche Prüfung von Arbeitsmitteln geeignet ist. Die Bestellung sollte schriftlich erfolgen, um im Falle einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft die Einhaltung der Auswahlpflicht nachweisen zu können. Viele Unternehmen entscheiden sich hierbei für eine externe Bestellung durch spezialisierte Dienstleister wie B&K NRW-Arbeitsschutz, um sicherzustellen, dass die beauftragte Person objektiv urteilt und über modernste Messtechnik verfügt.

Rechtssichere Prüfungen durchführen: Ihre Vorteile

Viele Unternehmer sehen die Prüfungspflicht zunächst als Kostenfaktor. Doch die Vorteile überwiegen:

  • Vermeidung von Betriebsunterbrechungen: Ein defekter Server oder eine stillstehende Maschine kosten oft ein Vielfaches der Prüfung. Durch regelmäßige Prüfungen der Arbeitsmittel erkennen befähigte Personen Probleme oft, bevor sie zu Ausfällen führen.
  • Brandschutz: Mehr als 30 % aller Brände in Deutschland entstehen durch Defekte in der Elektrik. Eine fachgerechte Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 minimiert Gefährdungen deutlich.
  • Haftungsminimierung: Die Auswahl externer Spezialisten entlastet Sie bei Ihrer Organisationspflicht.

Befähigte Person zur Prüfung von B&K NRW-Arbeitsschutz

Warum sollten Sie B&K NRW-Arbeitsschutz als externen Dienstleister rund um die Arbeitssicherheit wählen? Weil wir nicht nur prüfen, sondern verstehen. Als Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit betrachten wir Ihre Anlagen im Kontext der gesamten Betriebsorganisation.

  • Regionalität: Wir sind in ganz Nordrhein-Westfalen vor Ort und kennen die spezifischen Anforderungen der hiesigen Industriebetriebe und Verwaltungen.
  • Rechtssicherheit: Unsere Dokumentationen halten jeder Überprüfung durch die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft stand.
  • Expertise: Jede bei uns tätige befähigte Person zur Prüfung wird regelmäßig geschult, um die gesetzlichen Vorgaben nicht nur zu erfüllen, sondern vorbildlich umzusetzen.

Sichern Sie Ihr Unternehmen ab und verlassen Sie sich auf Profis. Ein strukturierter Schutzwall aus moderner Messtechnik und fachlichen Kenntnisse ist die beste Versicherung für Ihren Erfolg.

Haben Sie Fragen zur Qualifikation Ihrer Prüfer oder benötigen Sie eine befähigte Person für Ihren Betrieb? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel rechtssicher und effizient. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Häufig gestellte Fragen zur befähigten Person (FAQ)

Früher wurde in den Unfallverhütungsvorschriften oft der Begriff „Sachkundiger“ verwendet. Mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde dieser durch die „befähigte Person zur Prüfung“ ersetzt. Der wesentliche Unterschied liegt in der Präzisierung der Anforderungen: Die TRBS 1203 stellt heute deutlich höhere und detailliertere Ansprüche an die berufliche Qualifikation und die Aktualität des Fachwissens (zeitnahe Tätigkeit).

Ja, theoretisch darf ein Arbeitgeber eigene Mitarbeiter zur befähigten Person ernennen, sofern diese alle fachlichen Voraussetzungen erfüllen. In der Praxis ist dies jedoch oft problematisch, da der Mitarbeiter für die Prüfdauer weisungsfrei gestellt werden muss und der Arbeitgeber persönlich für die korrekte Auswahl und Qualifizierung haftet. Viele Unternehmen lagern diesen Prozess daher an Dienstleister wie B&K NRW-Arbeitsschutz aus, um Objektivität und Rechtssicherheit zu garantieren.

Die gesetzlichen Vorgaben schreiben kein starres Intervall vor. Da sich Normen (wie die VDE-Bestimmungen für die DGUV V3 Prüfung) und die Technik jedoch immer wieder ändern, ist eine jährliche Fortbildung oder die Teilnahme an Schulungen alle zwei Jahre branchenüblich. Nur so kann die geforderte zeitnahe berufliche Tätigkeit und die Kenntnis des aktuellen Stands der Technik nachgewiesen werden.

Nein, die Befähigung ist immer auf ein bestimmtes Sachgebiet bezogen. Eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten ist nicht automatisch qualifiziert für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Bei B&K NRW-Arbeitsschutz decken wir durch unser Expertenteam jedoch alle relevanten Bereiche der technischen Sicherheit ab, sodass Sie alle Prüfungen zentral bündeln können.

Wird die Prüfungspflicht vernachlässigt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Bußgeldern belegt werden kann. Im Falle eines Unfalls drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Dokumentation durch eine externe befähigte Person ist Ihre wichtigste Absicherung gegen solche Risiken.