DGUV V3 Durchführungsanweisung – Grundlage für die elektrische Sicherheit im Betrieb
Elektrische Anlagen gehören zum Herzstück jedes Unternehmens – und damit auch zu den größten Risikofaktoren, wenn sie nicht regelmäßig geprüft werden.
Die DGUV V3 Durchführungsanweisung definiert, wie Betriebe ihrer Verantwortung für Sicherheit und Funktionstüchtigkeit elektrischer Geräte nachkommen. Sie dient als praxisnaher Leitfaden, um die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) rechtskonform umzusetzen. B&K NRW-Arbeitsschutz unterstützt Unternehmen dabei, diese Pflichten zuverlässig und effizient zu erfüllen – mit einem professionellen Prüfservice, der dokumentierte Sicherheit schafft.

Was steckt hinter der DGUV V3 Durchführungsanweisung?
Die DGUV V3 Durchführungsanweisung ist die zentrale Handlungsgrundlage für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie beschreibt, wie die in der DGUV Vorschrift 3 geforderten Schutzmaßnahmen in der Praxis umgesetzt werden müssen. Ziel ist es, Gefährdungen durch elektrischen Strom zu verhindern und damit die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Ihre Grundlage findet die Vorschrift in der Betriebssicherheitsverordnung, die den Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Ergänzt wird sie durch technische Normen, insbesondere durch die VDE Normen, die konkrete Prüfschritte und Grenzwerte festlegen. Gemeinsam bilden sie den rechtlichen und technischen Rahmen für einen sicheren und normgerechten Betrieb elektrischer Anlagen.
Das bietet B&K NRW-Arbeitsschutz bei den DGUV Vorschrift 3 Prüfungen
Wie gestaltet sich die Durchführungsanweisung nach DGUV V3?
Eine DGUV V3 Durchführungsanweisung legt genau fest, wie elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen zu prüfen sind. Sie beschreibt das Vorgehen Schritt für Schritt – von der Sichtkontrolle über die Messung bis hin zur Dokumentation. Ziel ist, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und so den sicheren Betrieb aller elektrischen Geräte zu gewährleisten.
Dabei gilt: Geprüft werden müssen alle Anlagen, die mit elektrischer Energie betrieben werden – ganz gleich, ob sie ortsveränderlich oder ortsfest sind. Die Verantwortung für die Durchführung liegt stets beim Unternehmer, der eine qualifizierte Elektrofachkraft mit der Sicherheitsprüfung beauftragen muss. Grundlage bilden dabei die anerkannten VDE Normen sowie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3).
Welche Prüfintervalle gelten für ortsveränderliche elektrische Geräte?
Zur Kategorie der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zählen beispielsweise Computer, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Werkstattgeräte oder Bohrmaschinen. Diese Geräte werden regelmäßig bewegt oder an unterschiedlichen Orten eingesetzt – und sind dadurch einem höheren Risiko für Beschädigungen ausgesetzt.
Die DGUV V3 Durchführungsanweisung empfiehlt, die Prüfintervalle anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Es gelten aber folgende Richtwerte:
- alle 3 bis 6 Monate auf Baustellen oder in Bereichen mit hohen mechanischen und thermischen Belastungen
- alle 6 bis 12 Monate in der Produktion oder in werkstattähnlichen Bereichen
- alle 12 bis 24 Monate in sauberen Umgebungen wie Büros, oder wenn die Fehlerquote der letzten Prüfung bei weniger als 2 % lag.
In welchen zeitlichen Abständen sollen ortsfeste elektrische Anlagen getestet werden?
Auch ortsfeste elektrische Anlagen – etwa Schaltschränke, Maschinenanlagen, Aufzüge oder Gebäudeverkabelungen – müssen nach der DGUV V3 Durchführungsanweisung regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfungen sind komplexer, da sie meist direkt in die Energieversorgung des Unternehmens eingebunden sind.
Vor jeder Erstinbetriebnahme sowie nach Instandsetzung oder Änderung einer Anlage ist eine umfassende Prüfung zwingend vorgeschrieben. Im laufenden Betrieb gelten für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen folgende Richtwerte:
- alle 12 Monate in Betriebsstätten mit erhöhtem Risiko, wie Feuchträumen, Baustellen oder medizinischen Bereichen
- alle 4 Jahre in Büros oder vergleichbaren Umgebungen mit geringer elektrischer Belastung
Auch hier bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für die Festlegung der Prüffristen. Regelmäßige Tests sichern nicht nur den technischen Zustand der Anlagen, sondern sind auch ein wichtiger Nachweis im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Welche Messungen müssen nach DGUV 3 durchgeführt werden?
Neben einer Sichtprüfung müssen sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste elektrische Geräte und Anlagen nach der DGUV Vorschrift 3 bestimmten Messungen unterzogen werden, um ihre elektrische Sicherheit zu bestätigen. Diese Messungen sind in den einschlägigen VDE Normen (insbesondere DIN VDE 0701 und 0702 für ortsveränderliche Geräte und DIN VDE 0105-100 bzw. 0100-600 für ortsfeste Anlagen) detailliert beschrieben.
Messungen bei ortsveränderlichen elektrischen Geräten
Da Geräte wie Computer, Verlängerungskabel, Bohrmaschinen oder Drucker regelmäßig bewegt werden, sind sie mechanischen Einflüssen ausgesetzt. Entsprechend konzentrieren sich die Messungen auf den Schutz vor Stromschlägen und Kurzschlüssen:
1. Schutzleiterwiderstand
- Überprüfung, ob der Schutzleiter (Erdung) ordnungsgemäß verbunden ist und einen ausreichend niedrigen Widerstandswert aufweist
- Ziel: Sicherstellung, dass im Fehlerfall der Strom gefahrlos abgeleitet wird
2. Isolationswiderstand
- Messung zwischen spannungsführenden Teilen und dem Gehäuse
- Ziel: Nachweis, dass keine gefährlichen Kriechströme fließen
3. Ersatzableitstrom oder Differenzstrom
- Kontrolle des Stroms, der über unerwünschte Wege abfließt
- Ziel: Früherkennung von Isolationsfehlern, bevor es zu gefährlichen Situationen kommt
4. Berührungsstrom
- Messung des Stroms, der über berührbare metallische Teile fließen könnte
- Ziel: Schutz vor elektrischen Schlägen durch defekte Geräte
Als letzter Schritt erfolgt eine Funktionsprüfung, um sicherzustellen, dass das Gerät nach der Messung ordnungsgemäß arbeitet und keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten zeigt.
Messungen bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Diese Kategorie umfasst elektrische Installationen wie Schaltschränke, Steckdosenkreise, Maschinen, Aufzüge oder Beleuchtungsanlagen. Die Prüfungen erfolgen meist im Rahmen einer Erstprüfung oder wiederkehrenden Sicherheitsprüfung durch eine Elektrofachkraft.
1. Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindung
- Sicherstellung, dass alle leitfähigen Teile korrekt geerdet sind
2. Isolationswiderstand der Leitungen und Stromkreise
- Überprüfung, ob keine Isolationsschäden oder Feuchtigkeitseintritte vorliegen
3. Schleifenimpedanz und Auslösebedingungen der Schutzeinrichtungen
- Kontrolle, ob Sicherungen und Fehlerstromschutzschalter (RCDs) im Fehlerfall schnell genug auslösen
4. Messung des Erdungswiderstands
- Beurteilung der Erdungsanlage auf ausreichende Ableitfähigkeit
5. Funktionsprüfung von Schutzeinrichtungen
- Test von RCDs, Schaltern, Not-Aus-Einrichtungen und Sicherheitsrelais
6. Spannungsfall und Phasenfolge
- Kontrolle der Spannung in den Leitungen und korrekte Drehrichtung bei Drehstromanlagen
Alle Messungen nach DGUV V3 dienen einem Ziel: der Vermeidung von Stromunfällen, Bränden und Anlagenstillständen. Sie müssen mit kalibrierten Prüfgeräten durchgeführt und in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Nur so lässt sich im Schadensfall der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage nachweisen – eine zentrale Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung.
Sicherheitsprüfung nach DGUV V3 – rechtssicher, wirtschaftlich, notwendig
Eine regelmäßig durchgeführte Sicherheitsprüfung ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des gelebten Arbeitsschutzes. Defekte Kabel, beschädigte Steckdosen oder überlastete Anlagen können schnell zu Stromschlägen, Bränden oder Produktionsausfällen führen.
Wer die DGUV V3 Durchführungsanweisung einhält, profitiert gleich mehrfach:
- Rechtssicherheit: Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfung schützt vor Haftungsrisiken.
- Versicherungsschutz: Viele Versicherer verlangen die Dokumentation nach DGUV-Standard.
- Kostenersparnis: Früherkannte Defekte verhindern teure Reparaturen oder Betriebsausfälle.
Damit trägt jede Prüfung zur nachhaltigen Betriebssicherheit und zum Schutz von Mensch und Technik bei.
Ihr Prüfservice von B&K NRW-Arbeitsschutz
Als erfahrener Partner im Bereich Arbeitssicherheit bietet B&K NRW-Arbeitsschutz einen umfassenden Prüfservice rund um die DGUV V3 Durchführungsanweisung.
Unsere Leistungen umfassen:
- Durchführung aller vorgeschriebenen Prüfungen an elektrischen Anlagen und Geräten
- Erstellung rechtssicherer Prüfprotokolle nach VDE Normen
- Planung individueller Prüfintervalle auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
- Beratung zur Integration der Prüfungen in das betriebliche Sicherheitsmanagement
Unsere Elektrofachkräfte prüfen mit höchster Präzision und dokumentieren jedes Ergebnis nachvollziehbar. Damit erfüllen Unternehmen nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten, sondern erhöhen aktiv die Sicherheit ihrer Arbeitsumgebung.
DGUV V3 Durchführungsanweisung als Basis für sicheren Betrieb
Die Einhaltung der DGUV V3 Durchführungsanweisung ist ein zentraler Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes. Sie gewährleistet, dass elektrische Anlagen sicher betrieben, Mitarbeiter geschützt und rechtliche Anforderungen erfüllt werden.
B&K NRW-Arbeitsschutz begleitet Unternehmen bei allen Schritten – von der ersten Beratung bis zur vollständigen Dokumentation. Wer auf geprüfte Sicherheit setzt, vermeidet Risiken und schafft die Grundlage für einen dauerhaft störungsfreien Betrieb.
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