DGUV V3 Prüffristen – gesetzliche Vorgaben und optimale Wartungsintervalle
Um den Arbeitsschutz in Unternehmen zu gewährleisten, sind die Kenntnis und Beachtung der DGUV V3 Prüffristen enorm wichtig. Sie legen fest, in welchen Intervallen elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen. B&K NRW-Arbeitsschutz übernimmt für Unternehmen die umfassende Beratung zur sowie die Durchführung der DGUV V3 Prüfung – und sorgt so für maximale Arbeits- und Rechtssicherheit.
Was ist die DGUV V3 und warum sind Prüffristen wichtig?
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in Unternehmen. Ziel der Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und Schäden durch fehlerhafte Elektrogeräte zu verhindern.
Da die DGUV V3 Prüffristen dem Schutz von Mitarbeitern und Sachwerten dienen, ist ihre Einhaltung verbindlich vorgeschrieben. Wer die gesetzlichen Prüffristen für Elektrogeräte nicht befolgt, riskiert im Schadensfall nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit Versicherungen und Berufsgenossenschaften.
Welche maximalen Prüffristen sind nach DGUV V3 einzuhalten?
Die DGUV Vorschrift 3 legt verschiedene Prüffristen für elektrische Betriebsmittel und Anlagen fest. Diese Fristen sind abhängig von der Art des Betriebsmittels, der Umgebung sowie der festgestellten Fehlerquote.
DGUV V3 Prüffristen für ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind Geräte oder Anlagen, die aufgrund ihrer Größe oder Befestigung nicht bewegt werden können. Dazu zählen:
- Produktionsstraßen
- Elektroverteilungen
- Kompressoren
- Durchlauferhitzer
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden. In bestimmten Betriebsstätten mit erhöhtem Risiko – wie Feuchträumen, Baustellen oder medizinischen Bereichen – ist jedoch eine jährliche Prüfung vorgeschrieben.
DGUV V3 Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel betrifft alle Geräte, die leicht bewegt werden können. Beispiele hierfür sind:
- Computer und Monitore
- Kaffeemaschinen und Wasserkocher
- handgeführte Elektrowerkzeuge
- Verlängerungskabel
Die DGUV V3 Prüffristen für ortsveränderliche Geräte variieren je nach Einsatzort, Beanspruchung und äußeren Faktoren, die Einfluss auf die elektrische Sicherheit haben können:
- 12 bis 24 Monate: bei einer Fehlerquote von unter 2 % und bei Verwendung in sauberen Büroumgebungen
- 6 bis 12 Monate: wenn die Fehlerquote über 2 % liegt oder Geräte in Werkstätten verwendet werden
- 3 bis 6 Monate: für Geräte auf Baustellen oder in Bereichen mit hohen mechanischen und thermischen Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung als Basis für DGUV V3 Prüffristen
Die Bestimmung der Prüfintervalle für elektrische Betriebsmittel nach DGUV V3 erfolgt nicht willkürlich, sondern basiert auf einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer. Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Betriebsbedingungen – also Einflüsse wie Staub, Feuchtigkeit oder extreme Temperaturen –, die Nutzungsintensität der Geräte sowie Vorerfahrungen und die festgestellte Fehlerquote. In bestimmten Fällen kann die Prüffrist angepasst werden, sofern die Gefährdungsbeurteilung dies rechtfertigt. Eine Verlängerung der Prüffrist auf bis zu 24 Monate ist beispielsweise dann zulässig, wenn eine niedrige Fehlerquote nachgewiesen werden kann und die Betriebsbedingungen eine geringere Gefährdung erwarten lassen.
Dokumentation der DGUV V3 Prüfung – ein Muss für den Arbeitsschutz
Nach jeder DGUV V3 Prüfung muss ein detailliertes Prüfprotokoll erstellt werden. Dieses dient als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
Die Dokumentation sollte folgende Informationen enthalten:
- Datum der Prüfung
- Art der geprüften Geräte
- Name und Qualifikation des Prüfers
- festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen
Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen – die Bedeutung für Unternehmen
Für Unternehmen bedeutet die Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine deutliche Reduzierung von Unfallrisiken. B&K NRW-Arbeitsschutz unterstützt Sie dabei, alle Prüfungen fristgerecht durchzuführen und zu dokumentieren.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Prüfung ortsveränderlicher Geräte
- Überprüfung ortsfester Anlagen
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung der Regal-, Leiter- und Rolltorprüfung
- Dokumentation und Nachweisführung
- Seminare rund um den Arbeitsschutz
Nutzen Sie unser Fachwissen und stellen Sie sicher, dass Ihre elektrischen Anlagen und Geräte stets den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 entsprechen.
DGUV V3 Prüffristen einhalten – mit B&K NRW-Arbeitsschutz auf der sicheren Seite
Die Einhaltung der DGUV V3 Prüffristen ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Durch regelmäßige Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihre Betriebsmittel vor unerwarteten Schäden.
Kontaktieren Sie jetzt B&K NRW-Arbeitsschutz, um Ihre elektrischen Betriebsmittel rechtssicher und termingerecht überprüfen zu lassen. Wir übernehmen die komplette Prüfung – von der Gefährdungsbeurteilung über die Dokumentation bis zur Nachkontrolle.