DGUV V3 Prüfung: Wer darf prüfen?
Die Sicherheit elektrischer Anlagen ist ein zentrales Thema für Unternehmen in Deutschland.
Die regelmäßige Überprüfung dieser Anlagen ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schützt auch vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig kontrolliert werden müssen. Doch wer darf überhaupt nach DGUV V3 prüfen? Wir erklären, welche Anforderungen Prüfer erfüllen müssen, welche Verantwortung Unternehmen tragen und warum eine professionelle Durchführung der Prüfungen unerlässlich ist.

Gesetzliche Grundlagen der DGUV V3 Prüfung
Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die Unternehmen dazu verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Ziel der Vorschrift ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu gewährleisten. Grundlage der Prüfungen sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 2 Abs. 6).
Die Prüfung ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine verbindliche Prüfpflicht für alle gewerblichen Betriebe, die elektrische Geräte und Anlagen verwenden. Nur so wird sichergestellt, dass alle Geräte einwandfrei funktionieren und keine Gefahr für Mitarbeiter darstellen.
Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?
Nicht jeder darf eine Betriebsmittelprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 durchführen. Die Prüfungen müssen von sogenannten „zum Prüfen befähigten Personen“ vorgenommen werden.:
Voraussetzungen für eine zum Prüfen befähigte Person:
- Berufsausbildung
- eine elektrotechnische Berufsausbildung, z. B. als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder eine vergleichbare industrielle oder handwerkliche Ausbildung
- alternativ ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder eine andere für die Prüfaufgabe ausreichende elektrotechnische Qualifikation
- Berufserfahrung
- mindestens ein Jahr praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten
- Zeitnahe berufliche Tätigkeit
- regelmäßige Prüfungen zur Erhaltung der Prüfpraxis
- Kenntnis über aktuelle technische Vorschriften und Normen
- Teilnahme an fachlichen Schulungen oder Erfahrungsaustausch, um das Wissen aktuell zu halten
- Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisieren
- z. B. durch Schulungen oder interne Weiterbildungen im Unternehmen
Alternativ kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter der Aufsicht einer zum Prüfen befähigte Person Prüfungen durchführen. Diese Personen verfügen über grundlegende Kenntnisse, dürfen jedoch nur unter Anleitung Prüfungen vornehmen.
Die Prüfer müssen in der Lage sein, Gefahren durch fehlerhafte elektrische Anlagen korrekt einzuschätzen und Defekte frühzeitig zu erkennen. Das gilt besonders für spezialisierte Geräte wie Schweißgeräte, Medizingeräte oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die besondere Anforderungen an die Prüfung stellen.
Anforderungen an Prüfgeräte und Fachpersonal
Die Prüfung darf nur mit speziellen Mess- und Prüfgeräten durchgeführt werden, die regelmäßig gewartet, kalibriert und auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden. Diese Geräte müssen den Vorgaben der VDE-Prüfung entsprechen, die klare Richtlinien für die Durchführung elektrischer Sicherheitsprüfungen festlegt. So wird sichergestellt, dass alle Messungen präzise erfolgen und die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.
Die Prüfungen müssen von einer befähigten Person durchgeführt werden. Diese Fachkraft muss genau wissen, wie die Prüfgeräte korrekt eingesetzt werden, welche Messmethoden anzuwenden sind und wie die Ergebnisse zu interpretieren sind. Zudem müssen die Prüfer durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen ihr Wissen aktuell halten. Nur so bleiben sie mit den neuesten Entwicklungen in der Normung und der Prüftechnik vertraut. Diese Schulungen sind ein fester Bestandteil der Qualifikation als Sachkundiger für DGUV V3 Prüfungen.
Verantwortung der Betreiber
Die Prüfpflicht liegt beim Betreiber der elektrischen Anlagen – also beim Unternehmen selbst. Es ist Aufgabe der Geschäftsführung, eine fachlich geeignete Person oder einen spezialisierten Dienstleister mit der DGUV V3 Prüfung zu beauftragen.
Eine Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Bußgelder bei Verstößen gegen die Prüfpflicht
- Einschränkungen oder der Verlust des Versicherungsschutzes
- Haftung für Unfälle, die auf mangelnde Prüfungen zurückzuführen sind
Eine rechtzeitige und fachgerechte Durchführung der Prüfungen erhöht nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern schützt das Unternehmen auch vor finanziellen Schäden.
Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung vorgenommen werden?
Die Prüfungsintervalle richten sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Einsatzort, der Nutzungshäufigkeit und der Art des Geräts. Eine zentrale Rolle bei der Festlegung dieser Intervalle spielt die Gefährdungsbeurteilung, die für jedes Gerät individuell festlegt, wie oft es geprüft werden muss. Generell gelten für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen andere Regeln als für ortsveränderliche Betriebsmittel.
Beispiele für Prüfungsintervalle
Ortsveränderliche Betriebsmittel
- alle 3 bis 6 Monate auf Baustellen
- alle 6 bis 12 Monate in Werkstätten oder Produktionsstätten
- alle 12 bis 24 Monate in Büros oder ähnlichen Arbeitsumgebungen
Ortsfeste Betriebsmittel
- alle 4 Jahre außer jährlich in Betriebsstätten mit besonderen Anforderungen (z. B. bei feuchten Umgebungen VDE 700 Reihe)
Zusätzlich müssen Prüfungen nach jeder Reparatur, Wartung oder Änderung einer elektrischen Anlage durchgeführt werden.
Spezielle Prüfungen für bestimmte Geräte
Einige Betriebsmittel unterliegen zusätzlichen Prüfanforderungen
- Schweißgeräte: regelmäßige Überprüfung der elektrischen Sicherheit einmal im Jahr
- Medizingeräte: Prüfung gemäß dem Medizinproduktegesetz (MPG) alle 12 bis 24 Monate
- E-Ladestationen: Überprüfung einmal im Jahr
DGUV V3 Prüfung professionell durchführen lassen von B&K NRW Arbeitsschutz
Die Beauftragung eines spezialisierten Dienstleisters wie B&K NRW Arbeitsschutz bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Zertifizierte Fachkräfte für maximale Sicherheit
- Die Prüfungen werden von gemäß der TRBS 1203 von zum Prüfen befähigte Personen durchgeführt, die nach den neuesten gesetzlichen Standards arbeiten und regelmäßig geschult werden, um stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben. Dies gewährleistet, dass die Prüfungen effizient und mit minimalen Unterbrechungen im laufenden Betrieb durchgeführt werden, sodass der Arbeitsfluss im Unternehmen nicht gestört wird.
Rechtssichere Dokumentation für volle Transparenz
- Nach jeder durchgeführten Prüfung erhält das Unternehmen einen vollständigen Prüfnachweis, der alle relevanten Informationen enthält – von den Prüfergebnissen über die festgestellten Mängel bis hin zu den ergriffenen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. Dieser Nachweis ist nicht nur für interne Kontrollzwecke wichtig, sondern auch im Falle von Überprüfungen durch Behörden oder Versicherungen von großer Bedeutung. Zusätzlich erhalten die geprüften Betriebsmittel eine Prüfplakette, die auf einen Blick signalisiert, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden.
Individuelle Lösungen für jede Branche
- B&K NRW Arbeitsschutz bietet maßgeschneiderte Lösungen, die auf die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Branche und Unternehmensgröße zugeschnitten sind. Die Prüfpakete werden individuell zusammengestellt, sodass jedes Unternehmen ein kosteneffizientes und zielgerichtetes Angebot erhält. Dies sorgt nicht nur für eine rechtssichere Durchführung der Prüfungen, sondern auch für eine nachhaltige Entlastung der internen Ressourcen – ein klarer Wettbewerbsvorteil für jedes Unternehmen.
DGUV V3 Prüfung: Wer darf prüfen? B&K NRW Arbeitsschutz berät
Die regelmäßige Durchführung der DGUV V3 Prüfungen ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Nur zum Prüfen befähigte Personen – also zertifizierte Elektrofachkräfte – dürfen diese Prüfungen rechtskonform durchführen. Unternehmen sind verpflichtet, die Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen und die entsprechenden Prüfungsintervalle einzuhalten.
Wenn Sie unsicher sind, wer DGUV V3 Prüfungen durchführen darf, wenden Sie sich gerne an uns. Als erfahrener Partner unterstützen wir Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Durch regelmäßige Prüfungen minimieren wir Unfallrisiken und schützen Unternehmen auch vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.